Text/HTML
Minimize

Sanitärtechnik :: Wassernachbehandlung :: Trinkwasser-Nachbehandlungsgeräte

Physikalische Trinkwassernachbehandlungsgeräte

Für klassische physikalische Geräte zur Behandlung von Trinkwasser (wie z.B. in die Rohrleitung eingebaute Magnete oder auf die Rohrleitung aufgelegte Magnete usw.) gilt, dass in den vergangenen 30 Jahren trotz zahlreicher Untersuchungen wie z.B. durch EMPA Konsumentenschutz-Organisationen, Stiftung Warentest usw. kein Verfahrenserfolg dieser Geräte unter reproduzierbaren Versuchsbedingungen festgestellt werden konnte.

Seitens des SVGW werden nur Geräte geprüft, welche in das Rohrleitungsnetz eingebaut werden, wobei die hygienischen Belange wie keine Abgabe von gesundheitsschädigenden Stoffen, Dichtheit, Druckbeständigkeit, Druckabfall und Geräuschbildung überprüft werden. Auf eine Prüfung der Wirksamkeit wird aus den eingangs erwähnten Gründen verzichtet.

Mit der SVGW Zertifizierung will man erreichen, dass nur Apparate und Verfahren usw. in den Handel gelangen, welche in hygienischer Hinsicht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung genügen und überdies in technischer Hinsicht den Anforderungen des SVGW, im Sinne der Leitsätze, für die Erstellung von Trinkwasserinstallationen W3 entsprechen.

Falls der Einbau eines physikalischen Wasserbehandlunggeräts in Betracht gezogen wird, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Der Kaufvertrag ist so zu formulieren, dass die Bezahlung erst dann fällig wird, wenn eine schriftlich garantierte Wirksamkeit (Funktionsgarantie) eindeutig festgestellt worden ist.

Die Garantieverpflichtung soll folgendes enthalten:

  • Klar umschriebener Wirksamkeitsnachweis bezüglich Kalkausscheidung und Korrosionsverhütung.
  • Rücknahmegarantie des Gerätes inkl. Rückerstattung der Kosten, die durch den Einbau des Gerätes entstanden sind.
  • Übernahme von Folgekosten (z.B. Entkalkungskosten, Erneuerung der Leitungsnetze bei Korrosionen).
  • Überprüfungen/ Kontrollen bezüglich der Wirksamkeit der Geräte von deren Entlassung aus der Garantie.

Sanitärtechnik :: Wassernachbehandlung :: Trinkwasser-Nachbehandlungsgeräte

Physikalische Trinkwassernachbehandlungsgeräte

Für klassische physikalische Geräte zur Behandlung von Trinkwasser (wie z.B. in die Rohrleitung eingebaute Magnete oder auf die Rohrleitung aufgelegte Magnete usw.) gilt, dass in den vergangenen 30 Jahren trotz zahlreicher Untersuchungen wie z.B. durch EMPA Konsumentenschutz-Organisationen, Stiftung Warentest usw. kein Verfahrenserfolg dieser Geräte unter reproduzierbaren Versuchsbedingungen festgestellt werden konnte.

Seitens des SVGW werden nur Geräte geprüft, welche in das Rohrleitungsnetz eingebaut werden, wobei die hygienischen Belange wie keine Abgabe von gesundheitsschädigenden Stoffen, Dichtheit, Druckbeständigkeit, Druckabfall und Geräuschbildung überprüft werden. Auf eine Prüfung der Wirksamkeit wird aus den eingangs erwähnten Gründen verzichtet.

Mit der SVGW Zertifizierung will man erreichen, dass nur Apparate und Verfahren usw. in den Handel gelangen, welche in hygienischer Hinsicht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung genügen und überdies in technischer Hinsicht den Anforderungen des SVGW, im Sinne der Leitsätze, für die Erstellung von Trinkwasserinstallationen W3 entsprechen.

Falls der Einbau eines physikalischen Wasserbehandlunggeräts in Betracht gezogen wird, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Der Kaufvertrag ist so zu formulieren, dass die Bezahlung erst dann fällig wird, wenn eine schriftlich garantierte Wirksamkeit (Funktionsgarantie) eindeutig festgestellt worden ist.

Die Garantieverpflichtung soll folgendes enthalten:

  • Klar umschriebener Wirksamkeitsnachweis bezüglich Kalkausscheidung und Korrosionsverhütung.
  • Rücknahmegarantie des Gerätes inkl. Rückerstattung der Kosten, die durch den Einbau des Gerätes entstanden sind.
  • Übernahme von Folgekosten (z.B. Entkalkungskosten, Erneuerung der Leitungsnetze bei Korrosionen).
  • Überprüfungen/ Kontrollen bezüglich der Wirksamkeit der Geräte von deren Entlassung aus der Garantie.